Lizenzvereinbarung
Präambel
Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Nutzung des KI‑Chatbots („Software“) der plus‑kontor Einzelunternehmen (im Folgenden „Lizenzgeber“), bereitgestellt über die Domain www.plus-kontor.de sowie angeschlossene Kanäle, durch den jeweiligen Kunden („Lizenznehmer“).
Die dem KI‑Chatbot zugrunde liegende technische Plattform wird von einem Drittanbieter, BotPenguin („Technologieanbieter“), bereitgestellt; der Lizenzgeber nutzt diese Technologie auf Grundlage einer eigenen Lizenz und räumt dem Lizenznehmer eine abgeleitete, einfache Nutzungsmöglichkeit ein.
Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die zeitlich befristete, entgeltliche Nutzung des KI‑Chatbots als Software‑as‑a‑Service (SaaS), einschließlich Zugang zur Web‑ oder Widget‑Schnittstelle sowie etwaiger Anbindungen an Messenger‑Dienste (z. B. WhatsApp, Facebook, Instagram) und Kalender‑Integrationen.
Die Software dient insbesondere der Beantwortung von Kundenanfragen, der Initiierung von Kontaktanfragen, der automatisierten Terminvereinbarung und der Unterstützung im Kundensupport.
Art und Umfang der Lizenz
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software für die Dauer des Vertrags im eigenen Unternehmen und für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
Die Installation der Software erfolgt ausschließlich durch den Lizenzgeber bzw. über bereitgestellte Einbettungscodes; ein Zugriff auf den Quellcode oder die zugrunde liegenden KI‑Modelle ist nicht geschuldet.
Nutzungsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
Der Lizenznehmer stellt eine geeignete IT‑Infrastruktur, einen aktuellen Browser sowie, soweit erforderlich, Zugänge zu Drittplattformen (z. B. Meta‑Konten, WhatsApp Business, Kalender‑Systeme) bereit.
Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Qualität, Rechtmäßigkeit und Richtigkeit aller von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Prompts, Wissensdatenbanken und Konfigurationen, die der Chatbot zur Beantwortung von Nutzeranfragen verwendet.
Zulässige und unzulässige Nutzung
Zulässig ist die Nutzung der Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere Datenschutz‑, Wettbewerbs‑, Urheber‑, Telemedien‑ und Verbraucherrechte.
Untersagt sind insbesondere:
- Nutzung zur Verbreitung rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender oder irreführender Inhalte.
- Reverse Engineering, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie das automatisierte Massenabgreifen von Ausgaben der Software zu Trainingszwecken.
Beziehungen zu Drittanbietern (BotPenguin)
Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass die technische Bereitstellung des KI‑Backends durch den Technologieanbieter BotPenguin erfolgt und dass hierfür eigene Nutzungs‑ und Datenschutzbedingungen gelten können.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die zugrunde liegende Plattform (z. B. Wechsel des Technologieanbieters, Versionen der KI‑Modelle) zu ändern, sofern die vertraglich vereinbarte Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt.
Service Level, Verfügbarkeit und Wartung
Der Lizenzgeber stellt die Software mit einer im SaaS‑Bereich üblichen Verfügbarkeit bereit; kurzfristige Unterbrechungen für Wartung, Updates oder durch Ausfälle von Drittanbietern bleiben vorbehalten.
Es können Reaktionszeiten, Supportkanäle und geplante Wartungsfenster gesondert in einem Service‑Level‑Agreement (SLA) geregelt werden; mündliche Nebenabreden begründen ohne schriftliche Bestätigung keine SLA‑Ansprüche.
Entgelt, Abrechnung und Laufzeit
Die Nutzung der Software erfolgt gegen ein wiederkehrendes, vertraglich vereinbartes Entgelt (z. B. monatliche Pauschale) entsprechend dem jeweils gebuchten Paket und Leistungsumfang.
Der Vertrag beginnt mit Freischaltung des Zugangs und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist; er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (z. B. 1 Monat zum Monatsende) ordentlich gekündigt werden.
Gewährleistung und Haftung
Der Lizenzgeber gewährleistet die Bereitstellung einer zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Software; geringfügige Unterbrechungen oder Abweichungen, die die Nutzung nur unwesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
Die Haftung des Lizenzgebers ist, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften – der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und summenmäßig auf die im letzten Vertragsjahr gezahlten Entgelte begrenzt.
Inhalte und Ausgaben des KI‑Systems
Der Lizenznehmer erkennt an, dass KI‑basierte Antworten probabilistisch sind, Fehler enthalten können und keine rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung ersetzen.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, kritische Ausgaben (z. B. rechtliche, medizinische oder finanzielle Empfehlungen) vor Nutzung gegenüber Dritten einer angemessenen fachlichen Prüfung zu unterziehen; der Lizenzgeber übernimmt hierfür keine inhaltliche Verantwortung.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Software erfolgt durch den Lizenzgeber und den Technologieanbieter im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze; hierzu wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen, soweit gesetzlich erforderlich.
Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Einhaltung seiner Informations‑, Einwilligungs‑ und Dokumentationspflichten gegenüber Endkunden, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von KI‑Systemen im Kundenkontakt.
Geistiges Eigentum
Alle Rechte an der Software, der zugrunde liegenden KI‑Technologie und der technischen Dokumentation verbleiben beim Lizenzgeber bzw. beim Technologieanbieter BotPenguin; es werden ausschließlich Nutzungsrechte gemäß dieser Vereinbarung eingeräumt.
Vom Lizenznehmer bereitgestellte Inhalte und Daten bleiben dessen Eigentum; der Lizenznehmer räumt dem Lizenzgeber und dem Technologieanbieter ein einfaches Nutzungsrecht zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen ein.
Laufzeit, Kündigung und Sperrung
Neben der ordentlichen Kündigung ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Vereinbarung.
Der Lizenzgeber kann den Zugang zur Software vorübergehend sperren, wenn ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Vereinbarung droht oder eingetreten ist, soweit dies zur Klärung oder Abwehr von Rechtsverletzungen erforderlich ist.
Änderungen der Bedingungen
Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, Anpassung an den AI‑Act, technische Weiterentwicklungen) und der Lizenznehmer rechtzeitig in Textform informiert wird.
Widerspricht der Lizenznehmer den geänderten Bedingungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht, gelten diese als angenommen; hierauf wird der Lizenzgeber in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Lizenzgebers.
